SINFIVE informiert zum Ökotest

Folgende Mitteilung haben wir am 18.06.09 von SINFIVE erhalten und wollen diese gern genauso weitergeben:

Liebe Kunden,
im Mai dieses Jahres hat das Unternehmen ÖKOTEST verschiedene Vibratoren - unter anderem auch eine ältere Generation unserer SINFIVE-Vibratoren - getestet.

Unser Vibrator erhielt aufgrund einer angeblich schädlichen Konzentration von Inhaltsstoffen die Note “ungenügend”, woraufhin wir einen vergleichbaren Test des gleichen Modelles - in der neuesten, antimikrobiellen Generation - bei einem anerkannten deutschen Testlabor beauftragt haben. Außerdem haben wir um eine fachliche Beurteilung der von ÖKOTEST angewendeten Kriterien gebeten. Das unabhängige Testergebnis sowie die Beurteilung der Testkriterien liegen uns nun vor.

Grundsätzlich

Laut Aussage des unabhängigen Testlabors besteht kein Gesundheitsrisiko beim Gebrauch unserer Produkte - weder bei Produkten der ersten Generation (getestet durch ÖKOTEST), noch bei den neuesten Produkten!

Im Detail

1) ÖKOTEST behauptet, dass insgesamt vier der getesteten Vibratoren „erhöhte Mengen“ an sog. PAK-Stoffen (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) aufweisen. Dabei legt ÖKOTEST eine Menge von 100-1000 µg/kg zugrunde, die zu einer Abwertung des Produktes führt. Unser Produkt weißt laut ÖKOTEST jedoch lediglich 2 µg/kg auf - was laut ÖKOTEST folglich zu keiner Abwertung führen dürfte.

Zum Vergleich: Der gesetzliche Grenzwert für GS-geprüftes Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten mit bestimmungsgemäßem Hautkontakt liegt bei 200 µg/kg. Allein in Hausstaub werden zwischen 50 und 100 µg/kg gemessen (Orientierungswerte der Arbeitsgenossenschaft Ökologischer Forschungsinstitute e.V.)

Fazit 1 => Unser Produkt weist nur ein 100stel des hier gesetzlich geforderten Grenzwertes für PAK-Stoffe auf und liegt damit deutlich unter den von ÖKOTEST gewählten Grenzwerten. Eine Abwertung in Noten erfolgt nach den eigenen Kriterien von ÖKOTEST darüber hinaus zu Unrecht.

2) ÖKOTEST legt in Bezug auf Dibutylzinn (DBT) einen Grenzwert von 250 µg/kg zugrunde und nimmt bei Überschreiten dieses Wertes eine Abwertung um vier Schulnoten vor. Das von ÖKOTEST geprüfte Produkt wies 4820 µg/kg aus. Der Test des gleichen Modells - aktuelle Generation – ergab hingegen weniger als 100 µg/kg.

Zum Vergleich: Bislang existieren keine rechtlichen Grenzwerte. Ab 2010 bzw. 2012 tritt eine EU-Richtlinie für Erzeugnisse, bzw. Verbraucherprodukte in Kraft (009/425/EG) die einen Grenzwert von 1.000.000 µg/kg zugrunde legt.

Fazit 2 => Sowohl das seitens ÖKOTEST getestete Produkt als auch die aktuelle  Vibratorgeneration liegen um das 200-1000 fache unterhalb der zukünftig geltenden gesetzlichen Grenzwerte für Dibutylzinn. Die Bestimmung der Grenzwerte durch ÖKOTEST folgt den zukünftigen gesetzlichen Grenzwerten ohne jegliche Begründung nicht.

Fazit 3 => Unsere aktuelle Vibratorgeneration liegt  zudem unterhalb der von ÖKOTEST gewählten Grenzwerte von Dibutylzinn und würde somit unter Berücksichtigung von Fazit 1 im Ergebnis mit der Gesamtnote “gut” abschneiden.

Gerne lassen wir Ihnen das Testergebnis und das abschließende Gutachten des unabhängigen Testlabores direkt zukommen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für alle weiteren Fragen rund um unsere Produkte gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Wolters

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Ein Kommentar zu “SINFIVE informiert zum Ökotest”

  1. Florian

    Hi,

    das unabhängige Testlabor/Instititut heißt Hanse Contol (siehe dazu auch www.hansecontrol.de)
    LG Florian

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